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Wir BITTEN um Freilassung der Hündin Josy!!!!

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BulliMicky

Bullterrier Profi

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21

Donnerstag, 5. Januar 2012, 18:26

was passiert eig. wenn ich mit einem hund ausm tierheim eine gassyrunde mache und der hund dann verschwindet?
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PE4CHYY

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22

Donnerstag, 5. Januar 2012, 18:30

unterschrieben + vorschlag auf prüufung des richters auf gesunden menschenverstand ...
den er wohl nicht bestehen wird..

ich hasse solche geschichten . =(
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Andre1984BbB

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23

Donnerstag, 5. Januar 2012, 19:08

Zitat von »dragonflames«

das ist einfach nur eine konkrete darstellung der realen situation.
und JA weiles so viele jasager und kopfnicker hier gibt,deshalb ist es hier "SO SCHÖN WIE ES IST"


Und da ist das größte problem,es gibt leider zu viele jasager und kopfnicker,die schon die einstellung habe(ach da kann ich eh nichts gegen tun) Wir lassen uns leider zu viel gefallen,es sollte hier auf den Straßen vieleicht mal so zugehen wie in Frankreich!!!Wenns hilft bin ich doch dabei...Dann überlegen es sich die Politiker lieber 3 mal wem die ans bein pinkeln können ;-)
[img][/img]"""D

:D Hunde sind wie Bücher, man muss nur in ihnen lesen können, dann kannn man viel lernen. :D
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Darwin (06.01.2012)


schatze

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24

Donnerstag, 5. Januar 2012, 19:28

3 - 4 leute nachts an dem Tierheim vorbei und..... ;)
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PE4CHYY (09.01.2012)


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25

Freitag, 6. Januar 2012, 14:10

Offiziell:
Ohne jetzt wieder eine riesige Abhandlung zu schreiben, die wieder mal nur halb gelesen und nur zu einem Viertel verstanden wird:

Die Tötung des Hundes wäre auch damals juristisch nicht haltbar gewesen. Es besteht zwischen der Existenz des Hundes und der begangenen Straftat keine Kausalität, die die Tötung gerechtfertigt hätte. Der Hund ist nicht dadurch gefährlich, weil der Halter zu dämlich war/ist.

Die Beschlagnahme des Hundes und Verbringung in das Tierheim (TH) deckt sich hingegen mit geltendem Recht. Das Verwertungsinteresse ist strittig, da sowohl der Halter, als auch das Ordnungsamt (oder wer auch immer den Hund beschlagnahmte) ein Interesse an dem Hund haben. Der eine will den Hund zurück, der andere ihn nicht wieder hergeben.
Bis zum Abschluss des Verfahrens wird der Hund nicht rausgegeben werden; an niemanden.


Inoffiziell (private Meinung):
Die saudummen Vorschläge, den Hund "verschwinden" zu lassen verursachen bei mir ein dauerhaftes Kopfschütteln.
Man stelle sich das vor: da kommt der Ausführer von der Gassi-Runde zurück und behauptet, der Hund habe sich losgerissen. Ok, das kann passieren. Soweit ist das noch glaubhaft. Jetzt taucht der Hund bei einer Routine-Kontrolle irgendwo anders auf. Und was dann!? Da kann man sich jeden Erklärungsversuch schenken; der Hund kommt wieder ins TH zurück (ob dem aktuellen Halter etwas passiert oder nicht sei mal dahin gestellt).

Jetzt analysieren wir das mal: Der Hund wird aus seiner gewohnten Umgebung gerissen (auch wenn es ein TH ist, aber das kennt er nun mal), verliert seine Bezugsperson (kennen sich seit 8 Jahren...und da sucht die Polizei zuerst, also muss der Hund woanders untergebracht werden) und kommt etwas später, nachdem er sich an das neue zu Hause gewöhnt hat, wieder ins TH zurück. Ja Mahlzeit! Was glaubt Ihr wohl, wie die Seele dieses armes Hundes leidet!?

"3-4 leute nachts an dem Tierheim vorbei und..." ist genau so ein dummes Zeug.
Um das Gesicht zu wahren müsste das TH eine Anzeige (klassischer Einbruchdiebstahl) gegen Unbekannt stellen. Das holt die Polizei ins Boot...und den Staatsanwalt. Die sind nicht ganz so dämlich, wie es sich hier einige erhoffen. Seltsamerweise wird nur der eine Hund gestohlen... Entweder durch die Spurensicherung, oder durch Zeugen, oder durch Zufall kommen Hintergründe ans Licht. Was nun!? Anzeige, Anklage, Verurteilung, damit vorbestraft. In einigen Bundesländern bedeutet das: vorbestraft wegen Eigentumsdelikt = kein "gefährlicher" Hund mehr, noch nicht mal ein 20/40er Hund... Gegebenenfalls, wenn man einen böswilligen Sachbearbeiter hat, flattert noch eine Ordnungsverfügung ins Haus, die jegliches Halten von Hunden (auch Dackeln) untersagt...

Verlierer ist in jedem Fall der Hund! Und um das Tierchen geht es ja. Also sollte man solche Gedanken schnellstens aus dem Kopf vertreiben...

Der einzige und richtige Weg ist Eure Idee mit der Petition. Damit kann man eventuell noch etwas bewegen. Wobei ich formal-juristisch da Probleme sehe (siehe Verwertungsinteresse), aber moralisch muss der Hund raus aus dem Tierheim!
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Heinz (06.01.2012)


dragonflames

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26

Freitag, 6. Januar 2012, 14:17

Zitat von »Bonn«

Bis zum Abschluss des Verfahrens


;) naja bei der geschwindigkeit der bearbeitung durch die behörden bislang liegt die vermutung nahe das der hund seine entlassung nicht mehr erleben wird-und das wegen altersschwäche und nicht wegen äußerer einwirkungen.... :D

und wenn verschwindenlassung-dann sachgerecht und nachweis-rückstandslos ;)
Wenn Unrecht zu Recht wird ist Widerstand Bürgerpflicht!
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27

Freitag, 6. Januar 2012, 14:25

Hallo dragonflames,

vielleicht verschleppt aber auch der Halter das Verfahren?
Der Zug durch die Instanzen dauert und das dürfte auch dem Anwalt des Halters bekannt sein. Ich habe noch nie gehört, dass wegen eines solchen geringwertigen Straftatbestandes solch lange Verfahrenszeiten aufgelaufen sind. Der Richter und auch der Staatsanwalt werden (auch wenn es damals eine Straftat war) versucht haben, so einen Kinkerlitzchenskram so schnell wie möglich abzuarbeiten. Watt fott is, is fott (Kölsches Grundgesetz) und muss nicht mehr bearbeitet werden. In der Regel werden solche Sache über einen Vergleich eingestellt (sprich: Hund abgeben, dafür kein Urteil).

Wenn der Halter aber auf stur schaltet, obwohl er aufgrund der Rechts- und Beweislage keine Aussicht auf Erfolg hat, dann kann sich das ziehen wie Kaugummi.

Es gibt immer zwei Seiten bei so einer Nummer. Auch wenn es sich um einen Hund und seinen Halter dreht, sollte man die andere Seite nicht aus dem Blick lassen. Nicht immer sind Halter so unschuldig wie sie gerne tun.

Was mich wundert: Kaum geht es um einen Hund, schon sind grundsätzlich die Behörden die dunkle Seite der Macht, egal ob der Halter was falsch gemacht hat, oder nicht...diese Art der Solidarisierung unter völliger Nichtbeachtung der Sachlage ist mir persönlich schon immer suspekt gewesen.
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BulliMicky

Bullterrier Profi

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28

Freitag, 6. Januar 2012, 15:26

bei "der geschichte" kann man nur auf dumme gedanken kommen. ;)

bonn, wenn du hier was liest, dann lies es nicht nur halb, denn du könntest event. nur ein viertel davon verstehen. ich habe eine (dumme) frage gestellt und nicht was saudummes vorgeschlagen. :P

das du, mit deinem beruf, auf diese dummen fragen und vorschläge so reagierst, ist für mich absolut verständlich.

Zitat von »Bonn«


Was mich wundert: Kaum geht es um einen Hund, schon sind grundsätzlich die Behörden die dunkle Seite der Macht, egal ob der Halter was falsch gemacht hat, oder nicht...diese Art der Solidarisierung unter völliger Nichtbeachtung der Sachlage ist mir persönlich schon immer suspekt gewesen.

natürlich hat der halter was falsch gemacht. sollen wir jetzt über den halter diskutieren der vor 8 jahren mist gebaut hat?? und was bringt uns das??
so ein bürokratischer scheiß kotzt einfach nur an. ist doch kein wunder wenn grundsätzlich die behörden die dunkle seite der macht sind.
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Bonn

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Montag, 9. Januar 2012, 16:25

Hallo BulliMicky

den Hintergrund Deiner hypothetischen Frage habe ich schon ziemlich genau verstanden. Und zwar zu 100 Prozent...

Du findest es unproduktiv über das Fehlverhalten des Halters zu diskutieren. Ok, da gebe ich Dir Recht. Das hilft dem Hund herzlich wenig. Es hilft der armen Maus aber auch nicht, ein vermeintliches Fehlverhalten der Behörden in den Vordergrund zu stellen.

Stell Dir mal vor, Du fährst besoffen und wirst erwischt. Die Polizei beschlagnahmt Deinen Führerschein. Du findest, dass Du ungerecht behandelt wirst und -das ist Dein gutes Recht- gehst juristisch gegen diese Maßnahme vor. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, bekommst Du Deinen Führerschein nicht wieder, denn es steht ja nicht fest, ob DU, oder die BEHÖRDE nun Recht hat. Dies soll ein Gericht entscheiden.

Jetzt hast Du einen findigen Anwalt, der darauf spekuliert, dass die Verschleppung des Verfahrens die Behörde irgendwann nervt und sie nachgibt, da deren Ressourcen für andere (wichtigere Dinge) benötigt werden. Das kann durchaus mehrere Jahre dauern. Bis zu dem Zeitpunkt der letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung bleibt der Führerschein im Besitz der Behörde, denn diese will ja verhindern, dass Du als Verkehrssünder Deiner Strafe nicht entgehst und zusätzlich, dass Du nochmals Unsinn machst.

Und da Hunde juristisch immer noch als "Sachen" gelten, geht es der armen Josy genauso wie dem Führerschein.

Und nun das Fazit: Eigentum verpflichtet!

Wenn ich Halter eines Hundes bin - eines lebendigen Wesens - und trotz des Wissens, dass das arme Mäusschen die nächsten Jahre in einem Tierheim versauern wird, ein Verfahren so lange strecke, bis der Verfahrensgegenstand (Josy) tot ist, dann muss ich die Tierliebe des Halters ernsthaft anzweifeln!

Also ist es müßig hier wieder mal die Sau -in Form der Behörde- durchs Dorf zu treiben, denn auch dem Halter kommt eine nicht geringe Schuld an dem derzeitigen Zustand zu!
Wenn er genau weiß, dass er Mist gebaut hat und nach einschlägiger Rechtslage den Hund niemals wieder bekommt, dann wäre es seine verdammte Pflicht diesem Lebewesen gegenüber, es freizugeben, das Urteil anzuerkennen und so die Möglichkeit zu bieten, dass sich ein liebevoller Mensch um den Hund kümmern kann.

Das wäre mir allemal lieber, als meinen Hund hinter Gittern verrecken zu lassen! Ich wüsste zumindest, dass es ihm gut geht!

Hier geht es um bloße Prinzipienreiterrei zu Lasten eines Lebewesens!
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Dieselbulli

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Montag, 9. Januar 2012, 16:34

Zitat von »dragonflames«

na der keativität ist doch eigentlich keine grenze gesetzt.
chip raus.neuen rein
todesschein ausfüllen.
ab in ein anderes bundesland.



das ist das beste was ich je mals in einem Forum gelesen habe stimme dir 100% zu
http://minibulli.eu


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Geno

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Dienstag, 10. Januar 2012, 11:33

Zitat von »Dieselbulli«

Zitat von »dragonflames«

na der keativität ist doch eigentlich keine grenze gesetzt.
chip raus.neuen rein
todesschein ausfüllen.
ab in ein anderes bundesland.



das ist das beste was ich je mals in einem Forum gelesen habe stimme dir 100% zu

Also das ist das Dümmste, was ich jemals in einem Forum gelesen habe.

Sowas nennt man "kriminelle Energie"!



Unfassbar! Und da wundern sich einige, dass die Ämter uns so behandeln, wie sie es oft tun...
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Dieselbulli

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32

Dienstag, 10. Januar 2012, 11:39

Zitat von »Geno«

Zitat von »Dieselbulli«

Zitat von »dragonflames«

na der keativität ist doch eigentlich keine grenze gesetzt.
chip raus.neuen rein
todesschein ausfüllen.
ab in ein anderes bundesland.



das ist das beste was ich je mals in einem Forum gelesen habe stimme dir 100% zu

Also das ist das Dümmste, was ich jemals in einem Forum gelesen habe.

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Unfassbar! Und da wundern sich einige, dass die Ämter uns so behandeln, wie sie es oft tun...




und ich sehe das anders was kann der hund dafür das sein darmalieger besitzer scheiße gemacht hat?
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BulliMicky

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Dienstag, 10. Januar 2012, 12:48

Zitat von »Geno«

Zitat von »Dieselbulli«

Zitat von »dragonflames«

na der keativität ist doch eigentlich keine grenze gesetzt.
chip raus.neuen rein
todesschein ausfüllen.
ab in ein anderes bundesland.



das ist das beste was ich je mals in einem Forum gelesen habe stimme dir 100% zu

Also das ist das Dümmste, was ich jemals in einem Forum gelesen habe.

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Unfassbar! Und da wundern sich einige, dass die Ämter uns so behandeln, wie sie es oft tun...

das es illegal und dumm ist, ist hier jedem klar, dafür hättest du dich nicht extra anmelden müssen um uns das zu sagen...
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dragonflames (11.01.2012)


BulliMicky

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Dienstag, 10. Januar 2012, 13:02

Zitat von »Bonn«

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den Hintergrund Deiner hypothetischen Frage habe ich schon ziemlich genau verstanden. Und zwar zu 100 Prozent...

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Stell Dir mal vor, Du fährst besoffen und wirst erwischt. Die Polizei beschlagnahmt Deinen Führerschein. Du findest, dass Du ungerecht behandelt wirst und -das ist Dein gutes Recht- gehst juristisch gegen diese Maßnahme vor. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, bekommst Du Deinen Führerschein nicht wieder, denn es steht ja nicht fest, ob DU, oder die BEHÖRDE nun Recht hat. Dies soll ein Gericht entscheiden.

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es wäre wirklich schön, wenn es so wäre wie mit einem führerschein. denn dann müsste der hundehalter zusehen das er den lappen wiederbekommt und nicht einfach einen neuen kaufen.

""so kann er sich den nächsten hund kaufen und darauf schei... was mit den ersten ist. dafür muss er weder eine mpu machen noch ein geldstrafe bezahlen."" ist das richtig?
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Dienstag, 10. Januar 2012, 19:14

Das ist allerdings eine gute Idee. Ich bin eifriger Befürworter eines solchen Hundeführerscheins. Den könnte man durch die Tierschutzvereine abprüfen lassen. Die Gebühr dafür ginge zu 100% als Spende an den Tierschutz. Dazu eine Angleichung aller Landeshundegesetze und fertig ist die Laube.
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