Warum sind dann nicht zB alle ausgebildeten Schäferhunde autom. Maulkorbpflichtig, werden höher besteuert usw und müssen einen Wesenstest durchlaufen (Achtung ...daran verdient die Stadt doch)
Dem Tierklinkleiter hier vor Ort nach müssten Golden Retriever und Labradore die Beissstatistik anführen, er freut sich, wenn SoKa's in die Praxis kommen, die haben ihn noch nie gebissen...
Auch dort geschieht in der Regel nichts von Seiten des OA, ich selbst habe eine Bissverletzung an der Hand durch einen Goldie, der auf meinen Bulli losging. Das OA hat sich für den Beisser nicht interessiert, aber stattdessen war ich der Dumme, der sich mit dem angefallen Bulli meldete. Das Kind, dass den Goldi ausführte war übrigends gerade mal 6 Jahre und mit dem Hund, unangeleint, auf einem Feldweg
Von daher denke ich, ist es nachvollziehbar, das einige etwas überreagieren, auch wenn ich dafür plädiere immer beide Seiten zu sehen (soweit möglich), bevor man ein Urteil rauslässt. Gerade im Internet passiert derartiges vorschnell, daher denke ich ncht, das hier bewusst jemand schlecht gemacht werden sollte

Wir haben keine kommunale Hundeverordnung...
Wenn der Redakteur Deine Aussagen geprüft haben sollte, ist er zu dem Schluss gelangt, dass Du durch das tiefe Tal der Ahnungslosigkeit wanderst...
Und wenn er weiter geprüft hat, wird er vom zuständigen Sachbearbeiter (zu diesem Zeitpunkt Herr M., 77-2772) vielleicht die Antwort bekommen haben, dass der Hund eine Widerristhöhe von mehr als 37,5cm hatte und damit kein Mini-Bullterrier mehr ist. Diese Grenze ist nämlich vom zuständigen Ministerium in einer internen Verordnung festgelegt worden und gilt als rechtsverbindlich für das Land NRW! Das wurde nötig, weil komischerweise nach Einführung des Gesetzes alle Bullterrier auf einmal Minis waren...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »lena« (30. November 2010, 23:50)
du hast mir noch nicht auf meine frage geantwortet: ich hatte gefragt
Bonn: jetzt sagen sie mir mal wie man intern ein grössenmass festlegen kann und warum der miniatur bullterrier die einzige rasse ist die sich papierlich ausweisen muss??? es gibt laut meinem wissen nicht ein paragraphen im gesetz der es verlangt das ein hund in deutschland papiere haben muss, um seine echtheit vorzuweisen...
ich möchte wissen wie man wissen soll als mini bulli halter, das INTERN ein grössenmass festgelegt wurde??? und ob dies nur für NRW gilt oder auch in ganz deutschland... man zahlt ja für einen rassehund sehr viel geld und dan kann doch nich eifach irgent einer kommen und aus meinem rassehund irgent eine anderer rasse oder gar mix machen![]()
Ich bitte mir das zu glauben, Unser Schwerpunkt ist es wirklich, in Ruhe und glücklich mit Unserem Hund und den Menschen in Unserem Leben zu leben.
Und Bonn,
Auch wenn die erste "Begegnung" zwischen Uns, etwas "holprig" war, wünsche ich mir, dass Wir das zukünftig anders angehen werden![]()
Deshalb mache ich auf diesem Wege gerne den ersten Schritt, Gruss Jens
Ich bitte mir das zu glauben, Unser Schwerpunkt ist es wirklich, in Ruhe und glücklich mit Unserem Hund und den Menschen in Unserem Leben zu leben.
Und Bonn,
Auch wenn die erste "Begegnung" zwischen Uns, etwas "holprig" war, wünsche ich mir, dass Wir das zukünftig anders angehen werden![]()
Deshalb mache ich auf diesem Wege gerne den ersten Schritt, Gruss Jens
Da können wir uns gerne in der Mitte treffen..!![]()
Grüße,
Bonn
Benutzer die der selben Meinung sind:
Beavis (31.01.2011), BulliMicky (01.12.2010), Ketzer (01.12.2010), lena (01.12.2010)
... und wenn ihr mal in die einzelnen zwinger schaut und euch deckrüden und so anseht...dan findet ihr fast nur 40er... also was soll das... genau wie der beitrag jetzt im forum... ich würde mir ja niiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeee von irgent jemanden meine babys abnehmen lassen... und wenn diese es mit gewalt versuchen würden...gäbs mit sicherheit eine paar
Bonn: jetzt sagen sie mir mal wie man intern ein grössenmass festlegen kann und warum der miniatur bullterrier die einzige rasse ist die sich papierlich ausweisen muss??? es gibt laut meinem wissen nicht ein paragraphen im gesetz der es verlangt das ein hund in deutschland papiere haben muss, um seine echtheit vorzuweisen...Und wenn er weiter geprüft hat, wird er vom zuständigen Sachbearbeiter (zu diesem Zeitpunkt Herr M., 77-2772) vielleicht die Antwort bekommen haben, dass der Hund eine Widerristhöhe von mehr als 37,5cm hatte und damit kein Mini-Bullterrier mehr ist. Diese Grenze ist nämlich vom zuständigen Ministerium in einer internen Verordnung festgelegt worden und gilt als rechtsverbindlich für das Land NRW! Das wurde nötig, weil komischerweise nach Einführung des Gesetzes alle Bullterrier auf einmal Minis waren...
ich möchte wissen wie man wissen soll als mini bulli halter, das INTERN ein grössenmass festgelegt wurde??? und ob dies nur für NRW gilt oder auch in ganz deutschland... man zahlt ja für einen rassehund sehr viel geld und dan kann doch nich eifach irgent einer kommen und aus meinem rassehund irgent eine anderer rasse oder gar mix machen![]()